Schnelltermin
Regine Krones

Regine Krones

Orthoptik
Sind Sie Regine Krones? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: polonia-augenarzt.atStand Okt. 2026

Regine Krones ist Orthoptistin und Schielspezialistin für Kinder und Erwachsene. Sie führt Untersuchungen nach dem Mutterkindpass gemeinsam mit Dr. Polonia durch und bietet Schielbehandlungen sowie spezielle Prismenanpassungen für Brillen bei Schielern an.

Leistungen

Untersuchungen nach dem MutterkindpassPrismenanpassungen für Brillen bei SchielernSchieluntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen

Behandlungen

Schielbehandlungen

Google Bewertungen

4.8(12)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen sind überwiegend positiv: Dr. Polonia wird als kompetent, freundlich und einfühlsam beschrieben, die sich Zeit nimmt und ausführlich aufklärt. Besonders bei Kindern wird sie empfohlen, da sie einfühlsam auf diese eingeht. Eine kritische Stimme berichtet jedoch von einer Fehldiagnose und einem zu kurzen, unsensiblen Gespräch.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.