Schnelltermin
Dr. Julia Kubinger

Dr. Julia Kubinger

Kinder- und Jugendheilkunde
Kassenarzt
Sind Sie Dr. Julia Kubinger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: pve-boe.atStand Okt. 2026

Dr. Julia Kubinger ist eine in Böheimkirchen aufgewachsene Kinderärztin mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Sie hat ihr Medizinstudium in Wien absolviert und ihre Fachausbildung in St. Pölten und Manchester gemacht. Dr. Kubinger ist seit 2019 in der PVE Böheimkirchen tätig und bietet eine breite Palette an kinderärztlichen Leistungen.

Diplome & Zertifikate

Homöopathie-Diplom der ÖGHMHüftsonographie nach GrafNotarzt-Diplom

Leistungen

SportfreigabeEntwicklungskontrollenNeugeborenen-UntersuchungImpfungen und ImpfberatungKostenpflichtige ImpfungenSonographie der SäuglingshüfteMutter-Kind-Pass-UntersuchungenNachbetreuung von FrühgeborenenBehandlung akuter Erkrankungen im KindesalterBegleitung und Behandlung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher

Behandlungen

Homöopathische Behandlung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • pve-boe.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.