Schnelltermin
Markus Kurz BSc.

Markus Kurz BSc.

Sportphysiotherapie
Sind Sie Markus Kurz BSc.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physioaktivpraxis.atStand Okt. 2026

Markus Kurz schloss seine Ausbildung an der FH Campus Wien 2018 ab und sammelte Erfahrungen in verschiedenen Rehaeinrichtungen. Er ist Sportphysiotherapeut und hat Fortbildungen in Strength & Conditioning, Sportphysiotherapie IMPULS, Schulterrehabilitation, Krafttraining und manueller Therapie absolviert. Er betreute Läufer beim Run2gether und war Physioteam beim Ironman St. Pölten. Sein Ansatz ist es, individuelle Lösungen zu finden, um Bewegung und Gesundheit zu verbinden.

Diplome & Zertifikate

IAOM - Manuelle Therapie LWS IKrafttraining in der PhysiotherapieKrafttraining in der RehabilitationRehabilitation der SchulterSportphysiotherapie IMPULSStrength & Conditioning Performance Coach (SCPC)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.