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Dr. Paul Lachner

Innere Medizin und Kardiologie
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-paul-lachner.atStand Okt. 2026

Dr. Paul Lachner ist Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie mit Sitz in Klosterneuburg. Er bietet eine individuelle Beratung seiner Patienten in einer freundlichen Atmosphäre und verbindet moderne medizinische Diagnostik und Therapie mit der individuellen Lebenssituation der Patienten. Dr. Lachner verfügt über langjährige Erfahrung in der internistischen und kardiologischen Versorgung und legt besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betreuung. Seine Ordination ist auf die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen spezialisiert und bietet eine breite Palette an diagnostischen und therapeutischen Leistungen an.

Behandlungen

Holter-EKGBlutabnahmeOP-VorbereitungEKG mit 12 AbleitungenHolter-RR (24 Stunden)Spirometrie (Lungenfunktionstest)Fahrradergometrie (Belastungs-EKG)Echokardiographie (Herzultraschall)Carotisduplex (Ultraschall der Carotis)eingehende internistische UntersuchungenAbdomensonographie (Ultraschall Oberbauch & Nieren)

Google Bewertungen

4.6(20)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zeichnen überwiegend ein positives Bild: Der Arzt und das Team werden als freundlich, zugewandt und fachlich kompetent beschrieben, und bei akuten Anliegen sind offenbar auch kurzfristige Termine möglich. Kritisch erwähnt werden vereinzelt unfreundliche Kommunikation bei der Terminvergabe sowie längere Wartezeiten trotz Überweisung. Insgesamt überwiegt der Eindruck einer gut organisierten, patientenorientierten Ordination.

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Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.