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Stefanie Lachner

Logopädie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: logopaedie-lachner.atStand Okt. 2026

Stefanie Lachner, geboren 1982, schloss ihre Ausbildung zur Logopädin 2005 an der Akademie für den logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienst in Linz ab. Sie arbeitete in verschiedenen Bereichen wie Audiometrie, Neurologie (akut und Rehabilitation), Therapie von Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern sowie Logopädie für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Seit 2014 ist sie als freiberufliche Wahltherapeutin tätig. Lachner ist stets bemüht, sich fortzubilden, um neue Therapieansätze in ihre Praxis einzubringen. Ihr Ansatz verbindet Fachwissen mit Herz.

Behandlungen

StimmtherapieTherapeutische Begleitung bei TrachealkanüleTherapie bei neurodegenerativen ErkrankungenMyofunktionelle Therapie bei Zahnspangenversorgung

Erkrankungen

AphasieStotternDysphagieDysarthrieFazialispareseSprachstörungenSprechstörungenSprachentwicklungsstörungen (SES) oder Sprachentwicklungsverzögerung (SEV)

Google Bewertungen

5.0(3)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Stefanie Lachner sind durchweg positiv. Gelobt werden besonders die freundliche und individuelle Betreuung sowie die hohe fachliche Kompetenz, komplexe Themen verständlich zu erklären. Aussagen zu Wartezeiten finden sich in den Bewertungen nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.