Schnelltermin

Dr.med.dent. Dagmar Lacina

Zahnmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnzeit.atStand Okt. 2026

Ihr Studium absolvierte sie an der Medizinischen Universität Wien und der Universitätszahnklinik Wien. Sie hat zahlreiche Fortbildungsdiplome in Kieferorthopädie, Kinderzahnheilkunde, zahnärztlicher Hypnose und Kommunikation. Sie ist Mitglied des Vorstands der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie und Psychosomatik in der Zahnmedizin und ordentliches Mitglied des Qualitätszirkels für Oralchirurgie. Seit 2018 ist sie niedergelassen in der Ordination zahnzeit.

Diplome & Zertifikate

Implantologieintensivseminar an der Faculty of Dentistry, LaosMitglied des Vorstands der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie und Psychosomatik in der ZahnmedizinZFD KieferorthopädieZFD KinderzahnheilkundeZFD zahnärztliche Hypnose und Kommunikation

Google Bewertungen

5.0(25)

KI-Zusammenfassung

Die Praxis Zahnzeit wird durchweg positiv bewertet: Die Wartezeiten sind kurz oder nicht vorhanden, das Personal ist freundlich und die Behandlung erfolgt auf hohem fachlichem Niveau. Dr. Lacina erklärt jeden Schritt verständlich und geht einfühlsam auf Patienten ein. Insgesamt wird die Praxis als gut organisiert und vertrauenswürdig beschrieben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahnzeit.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 17.07.2026

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.