Schnelltermin

Ulrike Lackner

Fastenberatung und Fastenleitung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: bewusstlebenundgeniessen.atStand Okt. 2026

Ulrike Lackner versteht Fasten als bewusste Reduktion, um aus dem vollen Leben zu schöpfen. Sie betont die Bereicherung von Körper, Geist und Seele durch Leere und bewusste Zeit für sich selbst. Ihr Ansatz kombiniert das klassische Buchinger/Lützner Fasten mit Basenfasten nach der Methode 'basisch leicht und gut®'. Ihr Fokus liegt darauf, dass das Fehlen einer Sache nicht davon abhalten sollte, alles andere im Leben zu genießen. Sie verbindet Fasten mit einem Rundumwohlfühlpaket, das Massagen und spezielle Lebensmittel für Menschen mit Unverträglichkeiten umfasst, und bietet Fastenwochen in schönen, naturverbundenen Orten an, um Entspannung und neue Energie zu tanken.

Diplome & Zertifikate

ArbeitslehrerinExpertin für Stressmanagement – Burnout-PräventionGruppentrainerinMediatorinSozialpädagoginÄrztlich geprüfte Fastenleiterin (BV-FE)

Leistungen

MassagenFastenleiterinGruppendynamikVegetarische/vegane KücheBetriebliche GesundheitsvorsorgeSpezielle Lebensmittel für Menschen mit Unverträglichkeiten

Behandlungen

YogaFastenWandernAchtsamkeitAtemübungenStressbewältigungBurnout-PräventionBuchinger/Lützner FastenBasenfasten nach basisch leicht und gut®
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.