Schnelltermin

Martina Lämmerer, Dipl. PT

Osteopathie, Kinderosteopathie, Physiotherapie, Zytoenergese
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: unitas-irdning.atStand Okt. 2026

Martina Lämmerer ist eine ausgebildete Physiotherapeutin mit Schwerpunkt auf Osteopathie und Kinderosteopathie. Sie arbeitet ganzheitlich und betrachtet ihre Patienten nicht nur durch das Symptom, sondern durch eine umfassende Behandlung und Betreuung.

Leistungen

OsteopathiePhysiotherapieOsteopathie KinderOsteopathie SäuglingeOsteopathie Erwachsene

Behandlungen

ZytoenergeseBehandlung von AllergienBehandlung von KopfschmerzenBehandlung von SchlafstörungenFörderung bei EntwicklungsrückständenUnterstützung bei LaufschwierigkeitenBehandlung orthopädischer ErkrankungenBehandlung von Schrei- und SpeikindernBehandlung von Skoliose und SchiefhalsBehandlung von WirbelsäulenbeschwerdenUnterstützung bei ADHS und KISS-SyndromBehandlung von Ohren- und AugenproblemenNachbehandlung nach Unfällen und OperationenUnterstützung bei Asthma und chronischer BronchitisBehandlung von Verspannungen, Schwindel und TinnitusFörderung bei Konzentrations- und LernschwierigkeitenGynäkologische Beschwerden (Menstruation, Inkontinenz, Schwangerschaft)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.