Schnelltermin

Melanie Lammerhuber

Verhaltenstherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-melanielammerhuber.atStand Okt. 2026

Melanie Lammerhuber ist Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie. Sie hat eine kaufmännische Ausbildung mit Matura absolviert und arbeitet seit sieben Jahren in Linz. Ihre berufliche Erfahrung als psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegerin im Kepler Universitätsklinikum Neuromed Campus auf einer Therapiestation für Traumafolgestörungen und Persönlichkeitsstörungen bildet die Grundlage ihres psychotherapeutischen Verständnisses. Melanie Lammerhuber integriert Methoden der dritten Welle der Verhaltenstherapie, die achtsamkeitsbasierte Ansätze beinhalten und einen bewussteren Umgang mit Gedanken, Gefühlen und Impulsen fördern. Sie versteht ihre Arbeit als Hilfe zur Selbsthilfe und möchte ihren Klient:innen Strategien vermitteln, die ihnen langfristig helfen.

Diplome & Zertifikate

DBT-Therapeutin für Pflege- und Sozialberufe

Erkrankungen

DepressionenSchlafstörungenZwangserkrankungenAnpassungsstörungenPersönlichkeitsstörungenpsychosomatische Beschwerdenakute und posttraumatische BelastungsstörungenAngsterkrankungen (spezifische Phobien, Panikstörungen, Agoraphobie, soziale Phobie)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.