Schnelltermin

Dr. Werner Landmann

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: landmedizin.comStand Juli 2026

Dr. Werner Landmann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und betreibt zwei Praxen in den Salzburger Gemeinden Lend und Dienten am Hochkönig. Seine Praxis in Lend befindet sich im historischen Schloss Lend, das unter Denkmalschutz steht. Neben der umfassenden medizinischen Betreuung im Bereich der Allgemeinmedizin liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der raschen und schonenden Behandlung von Sportverletzungen, insbesondere von Skiunfällen. Die Praxis in Dienten, im Alten Gemeindehaus, bietet ebenfalls eine professionelle medizinische Versorgung an. Dr. Landmann ist Mitglied der Ärztekammer für Salzburg und arbeitet nach den Vorgaben des Ärztegesetzes 1998.

Leistungen

HausapothekeOzontherapieAllgemeinmedizinSporttraumatologieKomplementärmedizinPhysikalische Therapie

Google Bewertungen

5.0(9)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen schildern durchwegs positive Erfahrungen: Termine werden kurzfristig vergeben, und die Wartezeiten fallen nach Angaben der Patientinnen und Patienten sehr kurz oder gar nicht an. Dr. Landmann und sein Praxisteam werden als freundlich, einfühlsam und fachlich kompetent beschrieben, auch in Notfällen und bei der Behandlung von Kindern. Vereinzelt wird zusätzlich sein engagiertes Nachkümmern hervorgehoben.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026, 12:32 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.