Schnelltermin

Dr. Michael Lanik

Innere Medizin, Kardiologie, Nephrologie, Angiologie
Sind Sie Dr. Michael Lanik? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: lanik-internist.atStand Okt. 2026

Dr. Michael Lanik ist Facharzt für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Kardiologie, Nephrologie und Angiologie. Er bietet als Wahlarzt kurze Wartezeiten und individuelle Beratung mit ausführlichen ärztlichen Gesprächen sowie apparativen Untersuchungen wie EKG und Ultraschall. Jeder Termin dauert 45 Minuten und wird direkt mit dem Patienten verrechnet. Dr. Lanik ermöglicht die Rückerstattung der Honorarnote bei Krankenkassen und Zusatzversicherungen, oft auch elektronisch. Er betreibt seine Ordination in Wien und legt Wert auf persönliche Betreuung sowie eine gute Terminplanung.

Leistungen

EKGEchokardiographieKarotisultraschall24 h Blutdruck-MessungSchilddrüsenultraschallausführliches ärztliches Beratungsgespräch

Google Bewertungen

5.0(3)

KI-Zusammenfassung

Zu Wartezeiten enthalten die Rückmeldungen keine Angaben. Hervorgehoben werden die freundliche, empathische und respektvolle Betreuung durch Dr. Lanik sowie seine fachliche Kompetenz und verständliche Erklärungen. Die Stimmung ist überwiegend positiv; kritische Anmerkungen finden sich nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • lanik-internist.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • LatidoOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.