Schnelltermin
Johannes S. Lanzinger, M.Sc.

Johannes S. Lanzinger, M.Sc.

Klinischer und Gesundheitspsychologe
Sind Sie Johannes S. Lanzinger, M.Sc.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: phobius.atStand Okt. 2026

Johannes S. Lanzinger ist Klinischer und Gesundheitspsychologe sowie Geschäftsführer und Leitender Psychologe bei Phobius, das er 2017 in Wien gegründet hat. Er studierte Psychologie in Innsbruck mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und absolvierte die Ausbildung zum Klinischen und Gesundheitspsychologen. Er war als Neuropsychologe in einer neurologischen Rehaklinik in Berchtesgaden tätig und ist qualifizierter psychologischer Onlineberater. Zudem arbeitet er als Dozent für Klinische Psychologie und Psychologisches Empowerment. Inhaltlich fasziniert ihn die Verbindung von Psychotherapie mit modernen Technologien; Phobius setzt als erste private Einrichtung im deutschsprachigen Raum die virtuelle Realität in der Klientenarbeit ein.

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • phobius.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 19.09.2026
  • adhs-praxis.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 19.09.2026
  • neuropsy.atÖffentliches Ärzteverzeichnis · zuletzt geprüft am 19.09.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.