Schnelltermin

Helene Leitner

Ergotherapie
Sind Sie Helene Leitner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ergotherapie-leitner.atStand Okt. 2026

Helene Leitner ist Ergotherapeutin mit langjähriger Erfahrung in der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie arbeitet in den Bereichen Pädiatrie, Neurologie und Geriatrie und unterstützt Klient:innen dabei, ihre Alltagskompetenz zu verbessern. Durch ergotherapeutische Maßnahmen fördert sie die Selbstständigkeit und Lebensqualität, insbesondere bei neurologischen Einschränkungen oder altersbedingten Herausforderungen.

Leistungen

Grobmotorik-TrainingFörderung der FeinmotorikGeriatrische ErgotherapieNeurologische ErgotherapieAlltagsbewältigungstrainingPräventive Maßnahmen zur GesundheitsförderungErgotherapie für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen

Behandlungen

Ergotherapie für Kinder (Pädiatrie)Ergotherapie bei neurologischen ErkrankungenErgotherapie für ältere Menschen (Geriatrie)

Google Bewertungen

5.0(10)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Helene Leitner sind durchgehend positiv. Wartezeiten werden in den Rezensionen nicht explizit erwähnt, aber das Personal wird als äußerst freundlich und einfühlsam beschrieben. Fachlich wird sie als sehr kompetent und professionell gelobt, mit deutlichen Fortschritten bei den Kindern.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.