Schnelltermin

Gabriele Leopoldsberger

Jin Shin Jyutsu
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: jin-shin-jyutsu-gabriele-leopoldsberger.orgStand Okt. 2026

Gabriele Leopoldsberger ist Mutter von drei Kindern und seit 2007 durch die Methode Jin Shin Jyutsu fasziniert. Sie begann ihre Ausbildung zur Jin Shin Jyutsu-Praktikerin und wurde 2017 selbstständig. Seit Jänner 2018 ist sie berechtigte Selbsthilfelehrerin. Gabriele Leopoldsberger bietet eine breite Palette an Angeboten, darunter Einzelsitzungen, Hausbesuche, Selbsthilfekurse, Vorträge für Eltern und Workshops für Kinder und Schüler. Ihre Arbeit zielt darauf ab, Menschen zu helfen, körperliche, emotionale und mentale Ausgeglichenheit zu erreichen. Sie begleitet Menschen auf ihrem Weg durch die Harmonisierung der Lebensenergie und Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Ihre Praxisgruppen und Kurse fördern das gemeinsame Erleben und Vertiefen der Jin Shin Jyutsu-Methode.

Leistungen

HausbesucheWorkshops für SchülerSelbsthilfekurs Buch 1Selbsthilfekurs Buch 2Selbsthilfekurs Buch 3Selbsthilfe-StrömgruppenJin Shin Jyutsu EinzelsitzungWorkshops für Kinder ab 3 JahrenVorträge für Eltern von Baby bis JugendlicheJin Shin Jyutsu Praxisgruppe für SH-Kurs-TeilnehmerJin Shin Jyutsu Ström- & Studiengruppe für JSJ-Praktiker

Google Bewertungen

5.0(5)

KI-Zusammenfassung

In den Bewertungen werden die persönliche Zuwendung und das Eingehen auf die Klienten gelobt. Die fachliche Kompetenz, insbesondere im Bereich Kräuterwissen, wird hervorgehoben. Aussagen zu Wartezeiten werden nicht gemacht, die Atmosphäre wird als wohltuend beschrieben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.