Schnelltermin

Mag. Irene Lepingwell

Psychoanalyse und Psychoanalytische Therapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: lepingwell-praxis.comStand Okt. 2026

Mag. Irene Lepingwell ist eine Psychoanalytikerin und Psychoanalytische Therapeutin mit einem Studium der Pädagogischen Psychologie an der Universität Illinois, USA, sowie einem Abschluss in Psychotherapiewissenschaften an der Sigmund Freud Universität Wien. Sie hat sich in verschiedenen psychoanalytischen Methoden wie Eltern-Kleinkind-Therapie, EMDR, Ego-State-Therapie und EMI weitergebildet. Ihre therapeutische Arbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung innerer Konflikte und die Förderung der emotionalen Entwicklung bei Kindern, Eltern und Erwachsenen. Sie bietet psychoanalytische Therapien an, die sich auf die individuelle Selbstreflexion und Heilung von Traumata spezialisiert haben.

Diplome & Zertifikate

EMDR-Training, EMDR Institut AustriaEgo-State-Therapie, MEGA WienEltern-Kleinkind-Therapie, Wiener Psychoanalytische AkademieMagister in Psychotherapie

Behandlungen

TraumatherapieEgo-State-TherapieEltern-Kleinkind-TherapiePsychoanalytische TherapieEMI (Eye Movement Integration)Unterstützung bei emotionalen KonfliktenPsychotherapie für Eltern und KleinkinderBehandlung von Ängsten und SchlafstörungenEMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.