Schnelltermin
Sophie-Marie Liboswar, BA

Sophie-Marie Liboswar, BA

Elementarpädagogin, Soziologin, Psychotherapeutin i.A., Lerncoach unter Supervision
Sind Sie Sophie-Marie Liboswar, BA? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kiprax.atStand Sep. 2026

Sophie-Marie Liboswar, BA, ist eine ausgebildete Elementarpädagogin mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Sie begleitet Kinder im Einzel- und Gruppensetting und unterstützt sie bei ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung. Ihr Fokus liegt auf den individuellen Stärken und Bedürfnissen der Kinder. Zusätzlich bietet sie Lerncoaching und Konzentrationstraining unter Supervision an. Mit Einfühlungsvermögen und fachlicher Klarheit schafft sie einen sicheren Rahmen, in dem Kinder Selbstvertrauen entwickeln und neue Strategien erlernen können.

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

  • kiprax.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 16.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.