Schnelltermin

Daniel Lindner

Beratung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: baumschrat.atStand Okt. 2026

Daniel Lindner betreibt als Einmann-Betrieb professionelle Baumarbeiten in Graz, Graz-Umgebung und Mürztal. Durch seine Ausbildung und das Netzwerk mit erfahrenen Partnern bietet er sichere Spezialfällungen, fachgerechte Baumschnittarbeiten und professionelle Baumabträge an. Sicherheit, Umweltschutz und Kundenzufriedenheit stehen dabei im Vordergrund. Lindner ist direkt für Beratung, Angebotserstellung und Ausführung verantwortlich und reagiert auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo–Fr 7:00–18:00 Uhr) mit einer Antwort innerhalb von 24 Stunden bei Notfällen.

Leistungen

BeratungAbtragungenBaumschnittSpezialfällungen

Google Bewertungen

5.0(3)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung lobt das freundliche und hilfsbereite Personal sowie die fachliche Kompetenz. Der Preis wird als gut bezeichnet. Wartezeiten werden nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • baumschrat.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 16.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.