Schnelltermin
Manuela Lindorfer

Manuela Lindorfer

Wahlhebamme, Cranio-Sacral-Behandlung
Sind Sie Manuela Lindorfer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hebammenteam.atStand Okt. 2026

Manuela Lindorfer ist eine Hebamme mit langjähriger Erfahrung, die 2011 bis 2014 ihr Hebammenstudium an der FH Krems absolvierte. Sie arbeitete von 2014 bis 2018 im AKH Wien und ist seit 2019 ausschließlich freiberuflich im Hebammenteam tätig. Manuela bietet Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung, Nachbetreuung, Stillberatung und Cranio-Sacral-Therapie an. Manuela hat zwei Kinder und ist auch in Gänserndorf tätig.

Leistungen

WahlhebammeNachbetreuungStillberatungGeburtsvorbereitungSchwangerenvorsorge

Behandlungen

Cranio-Sacral-BehandlungCranio-Sacral-Therapie für KinderCranio-Sacral-Therapie für SäuglingeCranio-Sacral-Therapie für Erwachsene
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.