Schnelltermin

Dr. Florian Lorenz

Zahnmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-lorenz.atStand Okt. 2026

Dr. Florian Lorenz studierte Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz und schloss sein Studium mit Auszeichnung ab. Er bietet ein breites Spektrum an zahnmedizinischen Leistungen an, darunter zahnärztliche Chirurgie, Implantologie, Prothetik, ästhetische Zahnheilkunde, Parodontologie und Mundhygiene. Besonders wichtig ist ihm die Behandlung von Angstpatienten mit schmerzfreien Methoden sowie die Kinderzahnheilkunde. Sein Team legt Wert auf eine kinderfreundliche Atmosphäre und liebevollen Umgang mit kleinen Patienten.

Leistungen

BleachingProthetikImplantologieKinderzahnheilkundeSchmerzfreie BehandlungZahnärztliche ChirurgieÄsthetische ZahnheilkundeParodontologie & MundhygieneBehandlung von AngstpatientenWeiße (zahnfarbene) FüllungenDiagnostik von Fehlstellung & BeratungFestsitzende und abnehmbare Versorgungen

Google Bewertungen

4.8(16)

KI-Zusammenfassung

Die Google-Bewertungen für Dr. Florian Lorenz sind überwiegend positiv: Viele loben die Freundlichkeit des Arztes und des Teams sowie die fachliche Kompetenz. Eine negative Bewertung kritisiert grobe Behandlung eines Kindes, mangelnde Aufklärung und teilweise unfreundliches Praxispersonal. Wartezeiten werden in den Bewertungen nicht thematisiert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.