Schnelltermin

Dr. Katharina Ludwig-Machatschek

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: machatschek.atStand Okt. 2026

Dr. Katharina Ludwig-Machatschek ist als Vertretung in der Praxis von Dr. Peter Machatschek tätig und unterstützt bei der Betreuung der Patienten. Sie ist ebenfalls Fachärztin für Allgemeinmedizin und bietet die gleichen Leistungen wie Dr. Machatschek an, insbesondere im Rahmen der Vertretung.

Behandlungen

SchröpfenAkupunkturMagnetfeldtherapiePsychosomatische Behandlung

Google Bewertungen

4.7(121)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zeichnen überwiegend ein sehr positives Bild von Dr. Machatschek: Er wird als empathisch, ruhig und fachlich sehr kompetent beschrieben, nimmt sich Zeit, erklärt gut und bietet auch Hausbesuche an. Das Praxisteam wird als freundlich und engagiert geschildert, auch wenn die Ordination stressig ist. Vereinzelt wird kritisch angemerkt, dass Urlaubszeiten und fehlende Informationen auf der Website zu Wartezeiten und Schwierigkeiten bei der Ersatzarztsuche führen können.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • machatschek.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 07.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.