Schnelltermin
Daniela Luger, B.Sc

Daniela Luger, B.Sc

Diätologie
Sind Sie Daniela Luger, B.Sc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: herzzentrum-attersee.atStand Sep. 2026

Daniela Luger, B.Sc, ist Diätologin und Ernährungsspezialistin. Sie studierte Diätologie an der FH St. Pölten und war in verschiedenen Einrichtungen tätig, darunter das Salzkammergutklinikum Bad Ischl, das Gesundheitszentrum 'Tisserand' der OÖGKK Bad Ischl und das Schlosskurhotel Strobl. Seit 2017 ist sie im Salzkammergutklinikum Vöcklabruck tätig und arbeitet seit 2012 freiberuflich. Ihre Zusatzausbildungen umfassen Diabetesberatung und Sporternährungscoaching. Sie bietet Beratung zu gesunder Ernährung, Gewichtsreduktion, erhöhten Blutfetten und Harnsäurewerten, Diabetes, Fettleber, Bluthochdruck, nach Herzinfarkt, Darmgesundheit, Magen-Darm-Beschwerden, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Sporternährung an.

Leistungen

DiabetesberatungErnährungsberatungSporternährungscoachingEinkaufstour mit WarenkundeNährstoffoptimierte Ernährungspläne
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.