Schnelltermin
Cornelia Maier

Cornelia Maier

Physiotherapie
Sind Sie Cornelia Maier? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: bewegungstherapie-voels.atStand Okt. 2026

Cornelia Maier absolvierte ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin von 2002 bis 2005 am Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe in Innsbruck. Vor ihrer Ausbildung war sie Kindergartenpädagogin. Sie arbeitete von 2005 bis 2007 in einer Privatklinik in Innsbruck mit Schwerpunkt Orthopädie und Traumatologie. Seit 2007 ist sie freiberufliche Physiotherapeutin. Ihre umfangreichen Zusatzausbildungen umfassen Therapeutisches Klettern, Low Back Pain, Manuelle Lymphdrainage, KPM, Viszerale Osteopathie, Mulligan-Techniken, ESP (European Sports Physiotherapy) sowie das Fasziendistorsionsmodell (FDM).

Behandlungen

Mulligan-TechnikenViszerale OsteopathieManuelle LymphdrainageLow Back Pain BehandlungTherapeutisches KletternFasziendistorsionsmodell (FDM)Sportverletzungen RehabilitationKlinisches Patientenmanagement (KPM)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.