Schnelltermin

Alexandra Maller

Kinesiologie & Energetik
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: am-energiefluss.atStand Okt. 2026

Alexandra Maller unterstützt Patienten dabei, ihre Balance zu finden. Sie liebt die Natur und Wasser, was eine beruhigende Wirkung auf sie ausübt. Alexandra Maller ist verheiratet, Mutter von zwei Söhnen und wohnt in Wiener Neustadt. Ihre Ausbildung zur Kinesiologin schloss sie im Jahr 2019 ab. Sie arbeitet mit verschiedenen Methoden wie Touch for Health, RESET TMJ®, Hyperton-X®, BrainGym® und Tsar®, um Blockaden und Überempfindlichkeiten im Körper zu lösen und eine körperliche sowie energetische Ausgewogenheit zu erreichen. Ihre Methoden zielen darauf ab, Blockaden und Überempfindlichkeiten im Körper zu lösen und eine körperliche sowie energetische Ausgewogenheit zu fördern.

Diplome & Zertifikate

Diplomierte Kinesiologin für Integrative Ordnungs-Kinesiologie & Ganzheitliche Gesundheit nach Michaela Bauer ®

Leistungen

Tsar® - KinesiologieKinesiologische BalancenHyperton - X® - FußsensorenTouch for Health - KinesiologieBrainGym® - Lernen durch BewegungRESET TMJ® - KiefergelenksentspannungAusgleich von Meridianen, Chakren und OrganenKompatibilitätstestung bei energetischen Blockaden
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.