Schnelltermin

Dr. med. univ. Norbert Malli

Zahnarzt und Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-malli.atStand Okt. 2026

Dr. Norbert Malli ist ein spezialisierter Zahnarzt und Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit langjähriger Erfahrung. Er arbeitet in seiner Ordination in Groß St. Florian und bietet ein breites Spektrum an zahnmedizinischen und chirurgischen Leistungen. Seine Ordination ist auf Termine nach telefonischer Vereinbarung beschränkt, um Wartezeiten zu minimieren und eine effiziente Patientenversorgung zu gewährleisten.

Leistungen

ImplantologieZahnbehandlungWurzelbehandlungenProphylaxe und MundhygieneKosmetische ZahnbehandlungenParodontologische BehandlungKieferorthopädische BehandlungenMund-, Kiefer- und GesichtschirurgieZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)

Google Bewertungen

4.7(23)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die fachliche Kompetenz und Freundlichkeit von Dr. Malli und seinem Team hervor. Die moderne Praxis und die schmerzfreie, einfühlsame Behandlung werden positiv bewertet, wobei ein Patient auch ohne Termin behandelt wurde. Eine einzelne Bewertung verweist auf eine rechtliche Auseinandersetzung, was aber nicht die allgemeine Erfahrung widerspiegelt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.