Schnelltermin

Jasmin Margreiter

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio-margreiter.atStand Okt. 2026

Jasmin Margreiter ist seit über 20 Jahren als freischaffende Physiotherapeutin tätig. Sie bietet individuelle physiotherapeutische Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von Bewegungsfunktionen sowie präventive Therapien zur Vermeidung von Verletzungen und Beschwerden. Ihr Angebot umfasst Heilgymnastik, Heilmassage, Craniosacrale Integration, Fußreflexzonenmassage, Hallux-Valgus-Therapie, manuelle Therapie, Skoliosebehandlung, manuelle Lymphdrainage, Migräne-Kopfschmerzbehandlung, posttraumatische Trainingsberatung, Präventiv-Coaching, Kinesio-Taping, Infrarotbehandlung, Pilatestraining und therapeutische Begleitung während der Schwangerschaft sowie aktive Rehabilitation.

Behandlungen

Aktive RehaHeilmassageKinesio-TapeHeilgymnastikPilatestrainingManuelle TherapieInfrarotbehandlungPräventiv-CoachingSkoliose BehandlungFußreflexzonen MassageHallux Valgus TherapieManuelle LymphdrainageCraniosacrale IntegrationMigräne-KopfschmerzbehandlungPosttraumatische TrainingsberatungTherapeutische Begleitung in der Schwangerschaft

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung lobt die Physiotherapeutin als einfühlsam und kompetent. Es wird kein Kommentar zu Wartezeiten abgegeben. Insgesamt wird ein positives Wohlfühlklima hervorgehoben.

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Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.