Schnelltermin

Dr. Peter Maritschnegg

Kinder- und Jugendheilkunde
Sind Sie Dr. Peter Maritschnegg? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kinderarzt-fehring.atStand Okt. 2026

Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dr. Maritschnegg ist Mitglied der Ärztekammer für Steiermark.

Behandlungen

BlutbildkontrolleLungenfunktionstestEKG (Elektrokardiogramm)

Google Bewertungen

4.9(68)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen loben überwiegend die kurzen Wartezeiten und die rasche Terminvergabe, auch bei akuten Anliegen. Besonders hervorgehoben werden die Freundlichkeit und Herzlichkeit des Praxisteams sowie die fachliche Kompetenz und Empathie von Dr. Maritschnegg, der sich Zeit nimmt und Anliegen verständlich erklärt. Auch die telefonische und schriftliche Kommunikation wird als klar, geduldig und wertschätzend beschrieben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.