Schnelltermin

Dr. Ankica Markoska

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: markoska-med.atStand Okt. 2026

Ärztin für Allgemeinmedizin mit Wahlärztinstatus für Innere Medizin und Nephrologie. Die Praxis ist auf Termine zu festen Zeiten ausgerichtet und bietet COVID- und Grippeschutzimpfungen an, wobei die COVID-Impfung nach Voranmeldung erfolgt.

Leistungen

Allgemeinmedizinische BetreuungCOVID-19-Impfung (nach Voranmeldung)Grippeschutzimpfung (ohne Anmeldung)Nephrologische Abklärung und BehandlungDiagnostik und Therapie innerer Erkrankungen

Google Bewertungen

4.5(42)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen fallen überwiegend positiv aus: Besonders gelobt werden die Freundlichkeit des Teams, die herzliche und geduldige Art der Ärztin sowie ihre fachliche Betreuung, wobei auch kurzfristige Termine und die Aufnahme trotz eines anderen Hausarztes positiv erwähnt werden. Die Wartezeiten werden meist als kurz beschrieben, können in Stoßzeiten jedoch länger ausfallen. Vereinzelt wird Kritik an einer langen Wartezeit, mangelndem Zuhören und widersprüchlichen Auskünften geäußert, was als unprofessionell empfunden wurde.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • markoska-med.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • KutscheraOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.