Schnelltermin

Robert März

Coach, Trainer, Lebens- und Sozialberater
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxisquadrat.atStand Sep. 2026

Robert März ist Coach, Trainer sowie Lebens- und Sozialberater in Ausbildung unter Supervision. Er hilft Menschen und Teams, blinde Flecken zu erkennen, Prioritäten zu klären und ins Tun zu kommen. Seine Ausbildung umfasst Trinergy NLP Master, Lebens- und Sozialberater (i.A.u.S.), Anforderungsmanagement, Lean Green Belt, Scrum Master, Disciplined Agile Scrum Master und Interner Auditor nach ISO 19011. Er absolviert einen MBA in General Management – Leadership & Change. Beruflich war er bei ÖBB Infrastruktur, Austrian Standards, Boehringer Ingelheim und Baxter tätig. Seine Angebote umfassen Lebens- und Sozialberatung, Organisationsentwicklung, Workshops zur Kommunikation im Qualitätsmanagement und Konfliktlösung im Team.

Diplome & Zertifikate

Anforderungsmanagement (Requirements Engineering)Disciplined Agile Scrum Master (PMI)Interner Auditor nach ISO 19011Lean Green BeltMBA General Management – Leadership & Change (ongoing)Scrum Master (Scrum Alliance)Trinergy NLP Master & Lebens- und Sozialberater (i.A.u.S.)

Leistungen

Konfliktlösung im TeamLebens- und SozialberatungKommunikation im QualitätsmanagementOrganisationsentwicklung & Veränderungsarbeit
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.