Schnelltermin

Dr. Victoria Matheis, BA

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Victoria Matheis, BA? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahn-matheis.atStand Okt. 2026

Dr. Victoria Matheis, BA, ist Zahnärztin in Linz.

Leistungen

ProphylaxeParodontologieAllgemeine ZahnmedizinKinderzahnbehandlungenKonservative ZahnbehandlungZahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)Ästhetische Zahnmedizin (Bleaching, Veneers)

Behandlungen

Unsichtbare Zahnspangen für ErwachseneUnsichtbare Zahnspangen für Jugendliche

Google Bewertungen

4.4(20)

KI-Zusammenfassung

Die meisten Bewertungen loben die freundliche und einfühlsame Art von Dr. Matheis und ihrem Team sowie die kurzen Wartezeiten. Positive Erfahrungen mit Behandlungen, insbesondere bei Weisheitszahn-Problemen, werden hervorgehoben. Eine kritische Stimme bemängelt jedoch die fachliche Kompetenz und das Feingefühl der Zahnärztin.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahn-matheis.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 08.07.2026
  • dr-matheis.comWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 08.07.2026
  • carinawick.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 08.07.2026
  • Softdent/eTerminOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.