Schnelltermin

OA Dr. Sebastian Mathew

Allgemein- und Viszeralchirurgie
Sind Sie OA Dr. Sebastian Mathew? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: mathewpraxis.comStand Okt. 2026

Dr. Sebastian Mathew, geboren in Indien, ist ein erfahrener Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie mit jahrzehntelanger Expertise in der Venen- und Laserchirurgie. Er ist spezialisiert auf innovative Behandlungsmethoden wie die Ayurveda-Ksharsutra-Operation und bietet individuelle Lösungen für Venenprobleme, Hämorrhoiden und Fisteln. Dr. Mathew hat mehrere wissenschaftliche Bücher veröffentlicht und ist ausgebildet in Akupunktur, Neuraltherapie und Manualtherapie. Seine Arbeit ist geprägt von einer ganzheitlichen Herangehensweise, die traditionelle Ayurveda-Methoden mit moderner Medizin verbindet.

Diplome & Zertifikate

AkupunkturManualtherapieNeuraltherapie

Leistungen

ChirurgieAkupunkturNeuraltherapieManuelle MedizinFarbultraschalluntersuchung

Behandlungen

VenenlaserVenenchirurgieMiniphlebektomieHämorrhoidenbehandlungAyurveda-Ksharsutra-OperationUltraschallgezielte SchaumverödungAnalfistelbehandlung (Ksharsutra-Operation)Steißbeinfistelbehandlung (Pit Picking Laser)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • mathewpraxis.comWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 10.07.2026
  • ntaustria.atÖffentliches Ärzteverzeichnis · zuletzt geprüft am 10.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.