Schnelltermin

Dr. Michael Maurer

Kinderheilkunde und Kinder- und Jugendmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kinderarzt6020.atStand Okt. 2026

Dr. Michael Maurer, geboren 1981 in Innsbruck, absolvierte nach dem Medizinstudium seine Turnusausbildung im Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol sowie an der Universitätsklinik Innsbruck. Als Facharzt und Oberarzt in der Kindernotfallaufnahme in Innsbruck sammelte er wertvolle Erfahrungen. Er ist ein engagierter Kinderarzt mit Leidenschaft für die Kinderheilkunde und ein stolzer Vater von zwei Kindern. Dr. Maurer bietet eine breite Palette an kinderärztlichen Leistungen, darunter Neugeborenen-Untersuchungen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Betreuung bei Verstopfung, Voruntersuchungen für Narkosen und Operationen, Blutabnahmen und Elektrokardiogramme (EKG).

Behandlungen

BlutabnahmeElektrokardiogramm (EKG)Neugeborenen-UntersuchungMutter-Kind-Pass-UntersuchungBetreuung von Kindern mit VerstopfungVoruntersuchung zu Narkose und Operation

Google Bewertungen

4.4(52)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv: Dr. Maurer wird als kompetent, geduldig und zuhörend beschrieben, und das Team sowie das Sekretariat gelten als einfühlsam und bemüht um passende Terminorganisation. Wartezeiten werden selten direkt angesprochen; gelobt wird, dass trotz hohem Andrang Zeit für Fragen genommen wird. Vereinzelt kritisch wird ein Notdienstbesuch geschildert, bei dem der Arzt gestresst und wenig kindgerecht gewirkt habe und ohne Untersuchung keine Einschätzung gegeben worden sei.

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Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.