Schnelltermin
Mag.ª Ingrid Mayer

Mag.ª Ingrid Mayer

Klinische- und Gesundheitspsychologie, Psychotherapie
Sind Sie Mag.ª Ingrid Mayer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapiecafe.atStand Okt. 2026

Mag.ª Ingrid Mayer ist Klinische- und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin mit Schwerpunkt auf systemischer Therapie und klinischer Hypnose. Sie bietet Psychotherapie für Jugendliche und Erwachsene an und behandelt Themen wie psychosomatische Beschwerden, ADHS, Depressionen, Angstzustände, Burnout und Partnerschaftskonflikte. Ingrid Mayer hat umfangreiche Erfahrung in der Arbeit mit chronischen Schmerzen, Suchtverhalten und psychotischen Erlebniszuständen. Sie arbeitet mit einem psychoedukativen und hypnotherapeutischen Ansatz.

Leistungen

Psychotherapie mit Jugendlichen und Erwachsenen

Behandlungen

TrauerbegleitungFamilienkonflikteSelbstwertstärkungBurnout und Stressmanagement

Erkrankungen

ADHS/ADSEss-StörungenSuchtverhaltenChronische SchmerzenPsychosomatische BeschwerdenDepressionen und Angstzustände
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.