Schnelltermin

Dr. Ursula Mayer-Zuchi

Allgemeinmedizin
Sind Sie Dr. Ursula Mayer-Zuchi? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: mayerzuchi.atStand Sep. 2026

Dr. Ursula Mayer-Zuchi war Ärztin für Allgemeinmedizin und beendete ihre Praxistätigkeit am 31. Dezember 2025. Sie begleitete Patient:innen über viele Jahre medizinisch und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Die Praxisräume und das Praxisteam wurden ab Jänner 2026 von Dr. Nejc Areh Gruber übernommen.

Google Bewertungen

3.8(39)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen sind gemischt. Wartezeiten werden unterschiedlich wahrgenommen, von Glück bis Pech, während das Personal meist als freundlich und hilfsbereit beschrieben wird. Die fachliche Kompetenz wird überwiegend gelobt, jedoch kritisiert ein Patient, dass er bei fünf Besuchen nur einmal die eigentliche Ärztin angetroffen hat und sich deshalb einen anderen Hausarzt sucht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 18.09.2026, 05:47 Uhr

Verwendete Quellen

  • mayerzuchi.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.