Schnelltermin

Mag. Gisela Mayerhofer

Psychologische Beratung und Coaching
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gisela-mayerhofer.atStand Okt. 2026

Mag. Gisela Mayerhofer ist eine seit 2016 tätige Psychologische Beraterin und Coachin mit einem breiten Spektrum an Methoden. Sie bietet individuelle Beratung und Coaching in den Bereichen Entspannung, Burnout, Ängste, Partnerschaft, Karriere und Lebensstiländerungen an. Mayerhofer hat sich auf die Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg spezialisiert und nutzt Techniken wie Hypnose, Biofeedback und progressive Muskelentspannung. Ihre Arbeit umfasst auch Supervision für Teams und Einzelpersonen sowie spezifische Programme wie Wunschgewicht und Rauchfrei. Sie unterstützt ihre Klienten dabei, Stress zu reduzieren, Selbstvertrauen zu stärken und Lebensziele zu erreichen. Mayerhofer arbeitet sowohl in Einzel- als auch in Gruppenformaten und bietet auch Online-Beratungen per Skype an.

Diplome & Zertifikate

Aufbau Lehrerfortbildung Lions-QuestDiplomierte Lebensberaterin und SozialberaterinFoodcoach IFE (DGE)NLP MastercoachNordic Walking-GuidePilates Professional InstructorPsychologische Beraterin seit 2016

Behandlungen

MeditationBiofeedbackNLP-CoachingAutogenes TrainingAchtsamkeitstrainingBauchgerichtete HypnoseGewaltfreie Kommunikation (GFK)Progressive Muskelentspannung nach Jacobson
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.