Schnelltermin

Dr. Maria Mayr

Zahnmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-rieder.atStand Okt. 2026

Dr. Maria Mayr studierte Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien. Seit Januar 2023 arbeitet sie im Jobsharing-Modell in dieser Ordination und ist nebenbei im Ambulatorium der BVAEB tätig. Vorher war sie in mehreren Ordinationen in Wien und Oberösterreich als Vertretungszahnärztin tätig. Aktuell absolviert sie einen Postgraduate-Lehrgang für Hypnose an der Medizinischen Universität Wien und nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um ihr Wissen zu erweitern.

Diplome & Zertifikate

Postgraduate-Lehrgang für Hypnose

Leistungen

HausbesucheNarkosen in der Praxisindividuelle Prophylaxe - auch für Kinder

Behandlungen

ParodontalbehandlungenEntfernung der WeisheitszähneImplantate aus verschiedenen MaterialienInlays, Kronen (Kunststoff, Keramik, Titan, Edelmetall, Stahl)Ganze Prothesen und Teilprothesen aus Metall aber auch metallfrei

Google Bewertungen

3.5(31)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für die Praxis von Dr. Lucia Rieder sind gemischt. Einige Patienten loben die schnellen Termine, das freundliche Personal und die fachliche Kompetenz. Andere berichten jedoch von einer unnötigen Zahnentfernung, einer erzwungenen teuren Zahnreinigung und mangelhaften Füllungen durch eine junge Zahnärztin, was zu Unzufriedenheit führt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 09:28 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.