Schnelltermin

Dr. Barbara Meyer

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gesundermund.atStand Okt. 2026

Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit langjähriger Erfahrung. Besitzt das ÖAK Fortbildungsdiplom und das ÖAK Diplom Implantologie. Als zertifizierte Raucherberaterin unterstützt sie Patienten bei der Raucherentwöhnung. Mitglied in der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, der Österreichischen Gesellschaft für Parodontologie sowie der Österreichischen Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose.

Diplome & Zertifikate

Zertifizierte RaucherberaterinÖAK Diplom ImplantologieÖAK Fortbildungsdiplom

Leistungen

RaucherentwöhnungAllgemeinmedizinische BeratungZahnuntersuchungen und -behandlungen

Behandlungen

HypnotherapieImplantologieParodontologie

Google Bewertungen

4.4(11)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen sind gemischt. Einige Patienten loben die freundliche und kompetente Behandlung sowie kurze Wartezeiten, während andere das Personal als unfreundlich empfinden und Probleme mit der Behandlung anführen. Insgesamt zeigt sich ein geteiltes Bild hinsichtlich Freundlichkeit und Fachkompetenz.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.