Schnelltermin
Sabine Meznik

Sabine Meznik

Physiotherapie und Osteopathie
Sind Sie Sabine Meznik? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapie-linz.atStand Sep. 2026

Sabine Meznik ist Physiotherapeutin und Osteopathin mit Schwerpunkt auf Orthopädie, Unfallchirurgie und Beckenbodentherapie. Sie bietet auch manuelle Therapie und Cranio Sacrale Therapie an. Ihre Erfahrung umfasst die Behandlung von Schwindel, Kiefer-, Kopf- und Gesichtsschmerzen sowie präventive Physiotherapie. Sabine ist seit 2001 in verschiedenen Kliniken tätig und seit 2013 im Therapiezentrum Blumau. Sie hat zahlreiche Fortbildungen absolviert, darunter die Ausbildung zur Osteopathin.

Diplome & Zertifikate

Osteopathin (International Academy of Osteopathy)

Leistungen

Manuelle TherapieBeckenbodentherapieCranio Sacrale TherapieOrthopädische PhysiotherapieUnfallchirurgische Physiotherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.