Schnelltermin
Prim. Univ.-Prof. Dr. Siroos Mirzaei, MBA

Prim. Univ.-Prof. Dr. Siroos Mirzaei, MBA

Nuklearmediziner
Kassenarzt: BVAEB, KFAEnglischFranzösischPersisch
Sind Sie Prim. Univ.-Prof. Dr. Siroos Mirzaei, MBA? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Diplome & Zertifikate

Gerichtssachverständiger für Nuklearmedizin und StrahlenschutzGerichtliche Sachverständigentätigkeit für Nuklearmedizin und Strahlenschutz

Leistungen

NuklearmedizinOsteodensitometrie (Knochendichtemessung)PET-CT Zentrum (Onko-, Neuro-, Kardio-PET)Diagnostik und Therapie der SchilddrüsenerkrankungenDiagnostik und Therapie nuklearmedizinischer ErkrankungenNuklearmedizinische Konsultationen (Konsiliar-Nuklearmedizin)Konventionelle Szintigraphien (Skelett, Niere, Lymphoszintigraphie)Neuronuklearmedizin (Abklärung von Demenz und Parkinsonsymptomatik)Nuklearkardiologie (Myokardperfusionsszintigraphie, Rezeptorstudien)Szintigraphische Untersuchungen (z. B. Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Herz, Knochen, Lunge, Niere, Lymphsystem)

Behandlungen

Radiosynoviorthese (Kniegelenk)Rhenium-188-Therapie bei weißem HautkrebsRadiojodtherapie bei Schilddrüsenüberfunktion und SchilddrüsenkrebsTherapie mit Radionukliden bei neuroendokrinen Tumoren, Prostata-Karzinom, Knochenmetastasen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.