Schnelltermin

Dr. Claudia Moran

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordination-moran.atStand Okt. 2026

Dr. Claudia Moran ist Ärztin für Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt auf allgemeiner medizinischer Betreuung. Die Ordination ist montags bis freitags geöffnet, wobei spezielle Zeiten für Blutabnahmen und die Betreuung von Dauermedikamenten vorgesehen sind. Dr. Moran stellt Rezeptverlängerungen persönlich aus und behandelt ausschließlich bestehende Patienten. Bei Urlaub oder Fortbildung wird die Ordination durch andere Vertragsärzte vertreten, wie z. B. Dr. Georg Rohrbacher.

Leistungen

BlutabnahmeKrankmeldung (nur persönlich)

Google Bewertungen

4.9(63)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zeichnen ein überwiegend sehr positives Bild von Dr. Claudia Moran: Sie wird durchgängig als freundliche, humorvolle und fachlich kompetente Ärztin beschrieben, die sich ausreichend Zeit nimmt und Patienten als Menschen statt als Nummer behandelt. Auch das Praxisteam, insbesondere die Empfangsdame, wird als herzlich und hilfsbereit gelobt. Zu den Wartezeiten gibt es vereinzelt Hinweise, dass es etwas länger dauern kann und man besser früher kommt – dies wird jedoch mit dem hohen Patientenaufkommen entschuldigt und vorab angekündigt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.