Schnelltermin

Dr. med. univ. Kurt Moser

Allgemeinmedizin, Ganzheitsmedizin, Lebens- und Sozialberatung
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. univ. Kurt Moser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: terrayogi.atStand Okt. 2026

Dr. Kurt Moser ist ein Schulmediziner mit ganzheitlichem Ansatz, der den Menschen nicht nur als mechanisches System, sondern auch als Einheit aus Körper und Seele betrachtet. Er sieht sich als Hausarzt der 'alten Schule', der auf persönliche Betreuung und Zuhören Wert legt. Seine Schwerpunkte umfassen Obdachlosenbetreuung, Substitutionstherapie, Betreuung von Bewohnern in Pflegeheimen und Führerscheinsachverständigentätigkeit. Zudem bietet er Supervision und Lebensberatung an, kombiniert mit seiner Erfahrung als ehemaliger Geschäftsführer eines internationalen Unternehmens.

Diplome & Zertifikate

Führerscheinsachverständiger

Leistungen

ObdachlosenbetreuungKombination Schulmedizin und GanzheitsmedizinBetreuung von Bewohnern in Wohn- und Pflegeheimen

Behandlungen

Substitutionstherapie bei Abhängigkeitserkrankungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • terrayogi.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.