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Univ.-Prof. Dr. med. univ. Martin Moser

Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: orthopaedemoser.atStand Okt. 2026

Univ.-Prof. Dr. Martin Moser ist Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie für Anästhesie, Schmerztherapie und Intensivmedizin. Mit über 29 Jahren medizinischer Erfahrung und einer Ausbildung in führenden Kliniken wie dem AKH Wien, dem Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler und dem Orthopädischen Spital Speising, bietet er ein breites Spektrum an medizinischem Wissen. Dr. Moser ist Notarzt, Polizeiamtsarzt und Belegarzt in mehreren Kliniken. Seine Spezialisierung umfasst interventionelle Schmerztherapie, konservative Behandlung der Wirbelsäule und Gelenke sowie hochfrequente Stoßwellentherapie. Er legt besonderen Wert auf individuelle Therapiekonzepte und empathische Patientenbetreuung.

Diplome & Zertifikate

Fortbildungsdiplom der österreichischen ÄrztekammerMedical Officer der FIANotarztPolizeiamtsarzt

Leistungen

Interventionelle Wirbelsäulenschmerztherapie

Behandlungen

Gelenkserhaltende ArthroskopienManuelle Medizin und NeuraltherapieKnorpelaufbautherapie mit HyaluronsäureBotox-Therapie bei chronischen SchmerzenHochfrequente fokussierte StoßwellentherapieSchmerztherapie (medikamentös und ggf. infiltrativ)Konservative Arthrose- und Gelenkserhaltende TherapieKonservative Behandlung und Therapie der Wirbelsäule und aller GelenkeInterventionelle CT, Ultraschall und röntgengezielte Schmerztherapie der Wirbelsäule
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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.