Schnelltermin

Alfred Müller

Shiatsu
Sind Sie Alfred Müller? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: amida-shiatsu.atStand Okt. 2026

Alfred Müller begleitet Menschen seit über drei Jahrzehnten auf ihrem Weg zu mehr Gesundheit, Bewusstheit und innerer Ruhe. Sein Shiatsu-Weg begann 1992 bei Chetsang Rinpoche und wurde durch Lehrer wie Josef Hartl, Akinobu Kishi, Tzvika Calisar und Ryokyu Endo geprägt. Seit 1999 arbeitet er als selbstständiger Shiatsu-Praktiker in Wien und Niederösterreich. Alfred Müller schafft in jeder Behandlung einen geschützten Raum, in dem Menschen zur Ruhe finden, Vertrauen entwickeln und ihrem inneren Gleichgewicht begegnen können. Seine Praxis ist geprägt von einer langjährigen Auseinandersetzung mit Shiatsu sowie mit buddhistischer Praxis (Meditation Zazen, Nembutsu, Naikan). Seit 2007 engagiert er sich in verschiedenen Gremien und im Vorstand des Österreichischen Dachverbands für Shiatsu (ÖDS).

Diplome & Zertifikate

Fastenleiter im Berufsverband Fasten und Ernährung

Leistungen

Qi GongShiatsuMeditationTao ShiatsuBuchinger FastenFastenbegleitungShiatsu-AusbildungAufstellungsleitungBuddhistische PraxisShiatsu-BehandlungenShiatsu-Behandlung für Kinder und ElternShiatsu für Stress, Burnout, Nacken-/Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Verdauungsprobleme, chronische Erkrankungen, Schwangerschaft
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.