Schnelltermin

Sabrina Müller

Medizinische Masseurin, Kosmetikerin & Visagistin
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: brisana.atStand Okt. 2026

Sabrina Müller, Gründerin von brisana, schafft einen Ort der Entspannung und des Wohlbefindens. Mit ihrer Ausbildung zur medizinischen Masseurin, Heilmasseurin und Kosmetikerin sowie ihrer Erfahrung in Reha, Orthopädie und Wellness bietet sie individuelle Behandlungen an. Ihr Fokus liegt auf achtsamen Massagen, die Körper und Seele zur Ruhe bringen. Sabrina Müller verbindet ihre professionelle Expertise mit einer herzlichen Atmosphäre und einem respektvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Ihre Behandlungen umfassen eine breite Palette an Massagetechniken, Gesichtsbehandlungen und Lymphdrainagen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind.

Diplome & Zertifikate

Certified Business ManagerHeilmasseurin mit LehrberechtigungKosmetikerin & Visagistin (inkl. Meisterprüfung)Medizinische Masseurin mit Zusatzqualifikationen

Leistungen

MassagePeelingIce-BallsReinigungSchröpfenAusreinigenHeilmassageUltraschallKerzenmassageLymphdrainageMicroneedlingAromaölmassageGesichtspflegeWimpern färbenEnergie BalanceTiefenentspannungAmpullenbehandlungKlassische MassageBrisana HerzenszeitFruchtsäurebehandlungCreme- und SpezialmaskenAugenbrauen formen und färben
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • brisana.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 31.07.2026

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.