Schnelltermin

Dr. Karin Mussger

Allgemein- und Familienmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-mussger.atStand Okt. 2026

Dr. Karin Mussger ist Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin mit langjähriger Erfahrung. Sie bietet eine umfassende medizinische Betreuung mit Schwerpunkten in Unfallchirurgie, Orthopädie und Traumatologie. Als Notärztin ist sie zudem in der Notfallmedizin tätig. Ihre Zusatzqualifikationen umfassen Sportmedizin, Manuelle Medizin und Ernährungsmedizin.

Diplome & Zertifikate

ErnährungsmedizinManuelle MedizinÖÄK-Diplom Sportmedizin

Leistungen

Manuelle TherapieNotfallversorgungErnährungsberatungUnfallchirurgische BehandlungChronische KrankheitsmanagementOrthopädische Diagnostik und TherapieRezeptausstellung und RezeptbestellungSportmedizinische Beratung und Check-upsAllgemeinmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Google Bewertungen

5.0(12)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben übereinstimmend die freundliche und kompetente Betreuung durch Dr. Mussger sowie das hilfsbereite und gut organisierte Team. Besonders hervorgehoben werden die ausführliche Beratung und das Einfühlungsvermögen der Ärztin, die sich Zeit nimmt und zuhört. Wartezeiten werden nicht kritisch erwähnt; insgesamt hinterlässt die Ordination einen sehr positiven Eindruck.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.