Schnelltermin

Dr. Manurishi Nanda

Gynäkologie und Geburtshilfe
EnglischHindi
Sind Sie Dr. Manurishi Nanda? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praenatalzentrum.wienStand Okt. 2026

Dr. Manurishi Nanda ist Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Spezialisierung auf Pränataldiagnostik. Er absolvierte sein Medizinstudium an der Medizinischen Universität Graz und seine Facharztausbildung in der Schweiz (Kantonspital Münsterlingen) und Österreich (Medizinische Universität Graz). Er war Research Fellow der Fetal Medicine Foundation am Harris Birthright Research Centre, Kings College Hospital London. Er besitzt das Diploma of Fetal Medicine der Fetal Medicine Foundation London und die ÖGUM-Stufe I. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in Präeklampsie, Wachstumsrestriktion und Ultraschalldiagnostik, mit laufenden wissenschaftlichen Kooperationen mit Prof. Kypros Nicolaides.

Diplome & Zertifikate

Diploma of Fetal Medicine, Fetal Medicine Foundation LondonFMF First Trimester Screening ZertifikatPsychosomatische & psychosoziale Basisausbildung in Gynäkologie und GeburtshilfeÖGUM-Stufe I
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • praenatalzentrum.wienWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • MobiMedOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.