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Christine Neugebauer

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: bobath-vojta.atStand Okt. 2026

Christine Neugebauer ist Physiotherapeutin mit Schwerpunkt auf Bobath- und Vojta-Therapie. Sie hat eine Ausbildung zur Senior-Tutorin im Bobath-Konzept und unterrichtet an der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie an der pädagogischen Hochschule in Linz. Neugebauer bietet Therapien für Kinder und Erwachsene mit Entwicklungsverzögerungen, neurologischen Störungen und orthopädischen Problemen an. Ihre Therapieansätze sind individuell und altersgerecht gestaltet, mit Fokus auf die sensomotorische Entwicklung und die ganzheitliche Förderung der Patienten.

Diplome & Zertifikate

Ausbildung zur PhysiotherapeutinBobath-Senior-TutorVojta-Therapie-Ausbildung

Behandlungen

Manuelle TherapieBobath-Konzept für KinderVojta-Therapie für KinderPhysiotherapie bei KindernBobath-Konzept für ErwachsenePhysiotherapie für ErwachseneVojta-Therapie für Erwachsene

Erkrankungen

Therapie bei SchiefhalsTherapie bei MuskelhypotonieTherapie bei neurologischen StörungenTherapie bei orthopädischen ProblemenTherapie bei Entwicklungsverzögerungen

Google Bewertungen

5.0(6)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung lobt die fachliche Kompetenz von Frau Neugebauer: Bereits nach einer Sitzung war die Starre beim Kind gelöst, nach 3-4 Sitzungen war das Problem vollständig behoben. Die Behandlung wird als sehr nett und einfühlsam beschrieben. Wartezeiten werden in der Bewertung nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.