Schnelltermin

Dr. Christina Neuhold

Innere Medizin, Kardiologie
Kassenarzt: Alle KassenEnglischFranzösischItalienisch
Sind Sie Dr. Christina Neuhold? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: imed11.atStand Okt. 2026

Dr. Christina Neuhold ist Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie. Sie studierte Medizin an der Universität Wien und absolvierte ihre Facharztausbildung an der Rudolfstiftung mit Schwerpunkt Kardiologie und Intensivmedizin. Dr. Neuhold war Oberärztin an der Rudolfstiftung und hat sich auf Rhythmusambulanzen, Herzschrittmacherambulanzen, Echokardiographie und Elektrophysiologie spezialisiert. Sie verfügt über Zusatzausbildungen wie Akupunktur und Phytotherapie und hat internationale Weiterbildungen in Elektrophysiologie absolviert.

Diplome & Zertifikate

AkupunkturDiplom für AllgemeinmedizinEchokardiographieFortbildungsdiplom der ÖÄKInterventionelles Elektrophysiologie-CurriculumPhytotherapie

Leistungen

LungenfunktionHerzschrittmacherambulanzinternistische Vorsorgeuntersuchung

Erkrankungen

HypertonieHerzinsuffizienzDiabetes mellitusHerzrhythmusstörungenKoronare Herzerkrankung (KHK)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 09:28 Uhr

Verwendete Quellen

  • imed11.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.