Schnelltermin
OÄ Dr. Etelka Neumann

OÄ Dr. Etelka Neumann

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Kassenarzt: KFAUngarisch
Sind Sie OÄ Dr. Etelka Neumann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: frauenarzt-neumann.atStand Okt. 2026

Frauenärztin und Oberärztin Dr. Etelka Neumann weist eine über 30-jährige Erfahrung in der Geburtshilfe und Frauenheilkunde aus. Ihre Patientinnen schätzen ihre professionelle und sanfte Art sowie ihre hohe Empathie und profunde Erfahrung in der Geburtshilfe. Sie begann ihre berufliche Laufbahn als diplomierte Krankenschwester und absolvierte parallel die Ausbildung zur Hebamme. Sie arbeitete über 10 Jahre als Hebamme in der Budapester Semmelweis-Klinik und im Wilhelminenspital in Wien, währenddessen ihr Medizinstudium und ihre Facharztausbildung für Gynäkologie und Geburtshilfe. Seit 2008 ist sie als Frauenärztin tätig.

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.