Schnelltermin

Prof. h.c. Univ.-Doz. Dr. Günther Neumayr

Innere Medizin, Kardiologie & Sportmedizin
Kassenarzt: KFA
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: neumayr-lienz.atStand Okt. 2026

Prof. h.c. Univ.-Doz. Dr. Günther Neumayr verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Inneren Medizin, Kardiologie und sportmedizinischen Diagnostik. Nach seiner Tätigkeit als Primar im Krankenhaus Innichen und später im Bezirkskrankenhaus Kitzbühel gründete er 2006 seine eigene Praxis in Lienz. Seine wissenschaftliche Expertise und kontinuierliche Weiterbildung machen ihn zu einem angesehenen Facharzt. Er verbindet moderne Diagnostik und Therapie mit individueller Zuwendung und setzt sich für präzise, persönliche Betreuung seiner Patienten ein.

Behandlungen

Ruhe-EKGLaktattestSpirometrie24-Stunden-EKGBelastungs-EKGSpiroergometrieFettgewebsmessungCarotis-SonografieErnährungsberatungUltraschall AbdomenSchilddrüsensonografie24-Stunden-BlutdruckmessungIndividuelle TrainingsberatungEchokardiographie (Herzultraschall)Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Google Bewertungen

4.1(9)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen sind gemischt: Einige Patienten loben die freundliche Aufnahme, die einfühlsame Anamnese und die schnelle professionelle Hilfe, während andere das Personal als desinteressiert und die ärztliche Beurteilung als fachlich mangelhaft und diskriminierend empfinden. Auch die Höhe der Honorarnote wird kritisiert. Die Wartezeiten wurden uneinheitlich bewertet.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.