Schnelltermin
Klaudia Nösslböck

Klaudia Nösslböck

Physiotherapie
Sind Sie Klaudia Nösslböck? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-neustift.comStand Juli 2026

Klaudia Nösslböck ist selbstständige Physiotherapeutin, Osteopathin und international zertifizierte FDM-Therapeutin (Fasziendistorsionsmodell). Nach ihrer Ausbildung 1989-1992 zur Physiotherapeutin arbeitete sie insgesamt 10 Jahre im Krankenhaus Rudolfstiftung und im AKH Wien. Seit 2001 arbeitet sie als freiberufliche Physiotherapeutin, wobei sie unter anderem ihre Zusatzausbildung zur Sportphysiotherapeutin anwenden konnte. Nach der 6-jährigen Ausbildung zur Osteopathin an der Wiener Schule für Osteopathie und ihrer Tätigkeit als Tutorin folgte die Weiterbildung zur FDM-Therapeutin, sowie nach Jahren der Kurs-Assistenz zum Instruktor. Seit 2014 ist sie in der Praxis Dr. Trimmel, sowie ab 2015 in der Praxis Neustift tätig.

Diplome & Zertifikate

FDM InstruktorinInternational zertifizierte FDM-Therapeutin

Leistungen

OsteopathiePhysiotherapie

Behandlungen

FDM-Therapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 07.07.2026, 14:37 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.